Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt
Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft oder vermietet werden soll:
Informieren Sie uns.
Wir belohnen Ihren Tipp - wenn es zu einem Maklerauftrag kommt – mit bis zu 1 % Prozent, der an uns gezahlten Netto-Vermittlungsprovision aus dem Verkaufspreis. (ohne MwSt.).
Das können z.B. bei einem Objektpreis von 350.000 € bis zu 3.500 € sein!!!
Informieren Sie uns.
Wir belohnen Ihren Tipp - wenn es zu einem Maklerauftrag kommt – mit bis zu 1 % Prozent, der an uns gezahlten Netto-Vermittlungsprovision aus dem Verkaufspreis. (ohne MwSt.).
Das können z.B. bei einem Objektpreis von 350.000 € bis zu 3.500 € sein!!!
Lassen Sie sich dieses "passive Einkommen" nicht entgehen.
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
Wenn Sie also jemanden aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, sollten Sie umgehend handeln.
Senden Sie uns dazu die Ihnen bekannten Fakten per Kontaktformular. Ganz besonders wichtig sind die Angaben zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktdaten. Sie helfen uns, indem Sie uns möglichst umfassend informieren.

Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
